11.1 Ressortverteilung
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, mag es überlegenswert sein, die Geschäftsführungsagenden nach sachlichen Kriterien (zB Produktion, Rechnungswesen, Personal, Marketing etc) auf die einzelnen Geschäftsführer aufzuteilen. Eine solche Aufteilung verfolgt neben dem Vorteil, „Doppelgleisigkeiten“ zu vermeiden, nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerschutzes • [Fußnote: Dieser Aspekt wird v.a. von Luschin betont; vgl Luschin, Zur Geschäftsführerhaftung bei Ressortverteilung, RdW 2000, 7: „… Darüber hinaus dient eine Aufteilung der Geschäftsführungsagenden selbst schon dem Schutz der Gläubiger, da eine Aufteilung nach einzelnen Ressorts gerade zu einer erhöhten Effizienz der Geschäftsführung und somit zum Wohl des Unternehmens beiträgt.“ Vgl dazu auch U. Torggler, GBU 2000/02/07.] den Zweck, die individuellen Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder der Geschäftsführung optimal auszunutzen. V.a. in größeren Unternehmen werden in der Regel ganz gezielt zB Vorstandsmitglieder für einen bestimmten Bereich der Geschäftsführung gesucht und rekrutiert (zB „Finanzvorstand“, heute mitunter als CFO bezeichnet, für alle das Rechnungswesen, das Controlling und die Unternehmensfinanzierung im weitesten Sinne betreffenden Agenden).