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Dokument-ID: 169616
2. Abschnitt
§ 463. Berufung an das Landesgericht
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
2. Abschnitt
Rechtsmittel gegen Urteile der Bezirksgerichte
§ 463. Berufung an das Landesgericht
(nichtamtliche Überschrift)
Gegen Urteile der Bezirksgerichte, die gegen einen Anwesenden ergangen sind, ist nur das Rechtsmittel der Berufung zulässig, und zwar an das Landesgericht, in dessen Sprengel das Bezirksgericht liegt.