Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
8. Hauptstück
Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahme
1. Abschnitt
Sicherstellung, Beschlagnahme, Beschlagnahme von Datenträgern und Daten, Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte
§ 109. Definitionen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. | „Sicherstellung“
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1a. | „Vermögenswerte“ Vermögenswerte jeder Art, ob körperlich oder unkörperlich, beweglich oder unbeweglich, einschließlich Vermögensrechte und Kryptowerte sowie Urkunden in jeder Form, die ein Recht auf solche Vermögenswerte oder Rechte daran belegen, (BGBl. I Nr. 157/2024) |
2. | „Beschlagnahme“
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2a. | „Beschlagnahme von Datenträgern und Daten“ eine gerichtliche Entscheidung auf Begründung einer Sicherstellung von
zum Zweck der Auswertung von Daten, (BGBl. I Nr. 157/2024) |
2b. | „Aufbereitung von Daten“ eine aus Beweisgründen erfolgende technische Aufbereitung, einschließlich der Wiederherstellung von Daten, und deren Einschränkung auf den der gerichtlichen Entscheidung nach Z 2a in Bezug auf die Datenkategorien und den Zeitraum entsprechenden Umfang, (BGBl. I Nr. 157/2024) |
2c. | „Originalsicherung“ eine unter Verwendung forensischer Sicherungsmechanismen gewonnene Kopie des Originaldatenbestandes, (BGBl. I Nr. 157/2024) |
2d. | „Arbeitskopie“ eine Kopie der Originalsicherung, anhand derer die Aufbereitung von Daten (Z 2b) erfolgt, (BGBl. I Nr. 157/2024) |
2e. | „Ergebnis der Datenaufbereitung“ ein der gerichtlichen Entscheidung (Z 2a) in Bezug auf die Datenkategorien und den Zeitraum entsprechender Datensatz, (BGBl. I Nr. 157/2024) |
3. | „Auskunft aus dem Kontenregister“ die Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Kontenregister (§§ 2 und 4 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015), |
4. | „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte“ die Herausgabe aller Unterlagen über die Identität des Inhabers einer Geschäftsverbindung und über seine Verfügungsberechtigung, die Einsicht in Urkunden und andere Unterlagen eines Kredit- oder Finanzinstituts über Art und Umfang einer Geschäftsverbindung und damit im Zusammenhang stehende Geschäftsvorgänge und sonstige Geschäftsvorfälle für einen bestimmten vergangenen oder zukünftigen Zeitraum. |