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Dokument-ID: 169253
9. Hauptstück
1. Abschnitt
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
9. Hauptstück
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft
1. Abschnitt
Fahndung
§ 167. Definitionen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,
- „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.