Neu
Dokument-ID: 169538
18. Hauptstück
§ 380. Gebühren
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
18. Hauptstück
Kosten des Strafverfahrens
§ 380. Gebühren
(nichtamtliche Überschrift)
Sofern die besonderen Vorschriften über die Gerichtsgebühren nichts anderes bestimmen, sind in Strafsachen keine Gebühren zu entrichten.