13.2.1 Einleitung
In zahlreichen Unternehmen stellt sich aus unterschiedlichen Gründen die (Rechts-)Frage, welcher Kollektivvertrag auf die Mitarbeiter des Unternehmens zur Anwendung zu gelangen hat. Diese Zuordnung ist insbesondere dann problematisch bzw mit rechtlichen Fragestellungen behaftet, sofern das Unternehmen unterschiedliche Tätigkeiten (unter einem Rechtsträger) entfaltet und/oder mehrere Betriebe mit eigenen Rechnungskreisen umfasst. Nachstehend soll – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – ein Überblick über die Anwendungsvoraussetzungen eines Kollektivvertrages gegeben werden.