10.14.1.1 Allgemeines
Die umweltrechtliche Haftung eines Unternehmens kann auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Der folgende Abschnitt beschreibt die zivilrechtlichen Aspekte der Haftung, wobei auch diese in verschiedene Bereiche einzuteilen ist. Das allgemeine Nachbarrecht ist in den §§ 364 sowie 364a ABGB normiert. Die umweltrechtlichen Materiengesetze (WRG, ForstG, GewO) sehen teilweise abweichende Bestimmungen vor. Eine weitere Anspruchsgrundlage kann sich überdies aus der vertraglichen Haftung ergeben.