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Neu Dokument-ID: 681129

Vorschrift

Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG)

Inhaltsverzeichnis

§ 7. Verhaltenskodex

idF BGBl. I Nr. 64/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2013

Lobbying-Unternehmen oder Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, haben ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen und müssen darauf jedenfalls in ihrem Internetauftritt besonders hinweisen. Auf Verlangen jeder interessierten Person müssen sie dieser einen allgemein verfügbaren Zugang zu dem Verhaltenskodex bekanntgeben oder den Verhaltenskodex ausfolgen.