18.4 Abschiebungsbescheid der Eltern, welche Rechte haben Kinder?
Das AsylG sieht die Möglichkeit eines Familienverfahrens vor. Hier stellt ein Elternteil von einem minderjährigen Kind, das den Status des Asylberechtigten, Status des subsidiär Schutzberechtigten oder eines Asylwerbers hat, einen Antrag auf internationalen Schutz. Die Behörde hat aufgrund eines Antrages eines Familienangehörigen eines Fremden, dem der Status des Asylberechtigten zuerkannt worden ist, dem Familienangehörigen mit Bescheid den Status eines Asylberechtigten zuzuerkennen, wenn dieser nicht straffällig geworden ist und gegen den Fremden, dem der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde, kein Verfahren zur Aberkennung dieses Status anhängig ist. Sollte es sich um den Status eines Asylberechtigten handeln, dann darf zusätzlich dem Familienangehörigen nicht der Status eines Asylberechtigten zuzuerkennen sein.