5 Kinderrechte und Kindeswille
Am 5. September 1992 ist das Übereinkommen über die Rechte des Kindes • [Fußnote: ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES, StF: BGBl Nr 7/1993 idF BGBl Nr 437/1993 (DFB) idgF.] (im Folgenden KRK) in Österreich in Kraft getreten.
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von Österreich am 26. Jänner 1990 unterzeichnet, am 26. Juni 1992 vom österreichischen Nationalrat genehmigt und am 6. August 1992 durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen ratifiziert (BGBl 1993/7). Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtekonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Die KRK legt in ihren 54 Artikeln die Rahmenbedingungen fest, um den Kinderrechtsschutz auf einer internationalen Ebene vereinheitlicht zu regeln.