Neu
Dokument-ID: 1103455
6.3.4 Datensicherheit
Im Hinblick auf die Datensicherheit normiert Art 24 Abs 1 DSGVO, dass der Verantwortliche (nach dem BilDokG und SchUG hauptsächlich der Schulleiter) unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen hat.