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Dokument-ID: 1103587
3.2 Schulen
Spezielle Anzeigepflichten sind im Schulunterrichtsgesetz für den Bereich der Schulen zwar nicht vorgesehen, es ist jedoch grundsätzlich § 78 StPO zu beachten, da die Schule den Bereich des öffentlichen Dienstes betrifft. Dh wird im Rahmen der Schule der Verdacht einer Straftat zulasten eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, bestünde an sich sogar eine Pflicht zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft.