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Dokument-ID: 1128329
21.3.9 WTBG: Kinderschutz und -rechte
Kindergruppen und Tagesmütter/-väter müssen iR ihrer Aufgaben die UN-Kinderrechtskonvention beachten. Ein Kinderschutzkonzept ist transparent auszuarbeiten. Ziel ist es, die betreuten Kinder vor Gewalt zu schützen. Inhaltlich muss das Konzept folgende Punkte enthalten: