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Sebastian Öhner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6.5 Monitoring und Evaluation

Bei der Erarbeitung eines Kinderschutzkonzeptes ist es von Bedeutung anzuerkennen, dass eine ständige Weiterentwicklung des Konzeptes notwendig ist, um effektiven Kinderschutz zu gewährleisten. Dafür muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob das Kinderschutzkonzept seine Aufgaben noch entsprechend erfüllt. Ein wichtiger Aspekt für diese ständige Weiterentwicklung ist zunächst eine einheitliche Dokumentation im Zuge des Beschwerde- und Fallmanagements. Dies ist notwendig, um die Fallbearbeitung nachvollziehbar zu machen und auch Fehlerquellen herausfiltern zu können.

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