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Dokument-ID: 1103461
6.4 Kindergärten
Das Kindergarten- und Hortwesen ist gem Art 14 Abs 3. B-VG Bundessache in Gesetzgebung über die Grundsätze, Landessache in der Erlassung von Ausführungsgesetzen und der Vollziehung. Da bis jetzt (Stand: Oktober 2021) noch kein Bundesrahmengesetz erlassen wurde, ist das Kindergartenwesen also Landessache und es sind die jeweiligen Landesgesetze heranzuziehen. In Wien ist etwa das Wiener Kindergartengesetz – WKGG einschlägig.