21.3.8 WTBG: Informationspflichten
Die Erziehungsberechtigten haben gem § 1b Abs 1 WTBG Anspruch auf eine transparente Darlegung des pädagogischen Konzeptes der Kindergruppe und des Kinderschutzkonzeptes. Zusätzlich haben sie Anspruch auf regelmäßige Informationen über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes. Aus diesem Grund ist mindestens einmal im Jahr ein Gespräch mit einer fachlich ausgebildeten Betreuungsperson der Kindergruppe anzubieten. Seitens des Rechtsträgers der Kindergruppe sind die dazu notwendigen zeitlichen Ressourcen zu gewährleisten und die Erziehungsberechtigten sind mit geeigneten Mitteln dazu anzuhalten, daran teilzunehmen. Der Grund dafür besteht darin, dass ein Austausch über den Bildungs- und Entwicklungsprozess des Kindes stattfinden soll. Der Bildungs- und Entwicklungsprozess des Kindes ist in geeigneter Form zu dokumentieren. Der Rechtsträger der Kindergruppe hat die Erziehungsberechtigten davon in geeigneter Form zu informieren. Es wird angeraten, dies in schriftlicher Weise zu machen.