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Andrea Zapotoczky - Sophie Rendl | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Definition und gesetzliche Regelungen zum Kontaktrecht

Unter dem Begriff Kontaktrecht (vormals Besuchsrecht) versteht man das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Personen, insbesondere Familienmitgliedern, aber auch nahestehenden Dritten.

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