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Dokument-ID: 1119252
18.1.2 Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Asylverfahren
§ 17 AsylG bestimmt, dass ein Antrag auf internationalen Schutz dann gestellt ist, wenn ein Fremder in Österreich vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder einer Sicherheitsbehörde um Schutz vor Verfolgung ersucht.