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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Kindergarten

Bub kocht mit: Kindergarten haftet • [Fußnote: OGH 3.7.2024, 3 Ob 75/24m.] 

Ein vierjähriges Kind wurde im Kindergarten schwer verletzt (Verbrennungen dritten und vierten Grades), als er einen Kochtopf mit heißem Apfelmus ergriff und sich die Flüssigkeit über ihn ergoss. Das Kind fiel beim gemeinsamen Kochen rückwärts vom Sessel (auf dem es stand, um auf den Herd zu gelangen), ergriff reflexartig den Kochtopf, riss ihn mit sich und erlitt dadurch die Verbrennungen.

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