7 Kindeswohl – Kindeswohlgefährdung
Gem § 138 ABGB ist in allen Angelegenheiten, die das minderjährige Kind betreffen, das Kindeswohl als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Zu betonen ist, dass das Kindeswohl bereits durch das BVG über die Rechte von Kindern auf verfassungsrechtlicher Ebene verankert ist. Die Bestimmung des § 138 enthält einen demonstrativen Kriterienkatalog für die Beurteilung des Kindeswohls, wobei in der Lehre die Kritik geäußert wurde, dass dieser sich bis zu einem gewissen Grad teils widersprüchlich und uneinheitlich präsentiert. • [Fußnote: Vgl Deixler-Hübner/Mayrhofer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.07 § 138.]