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Dokument-ID: 1103412
2.2.4 Haften Eltern für ihre Kinder?
Vielerorts ist zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder!“. Rechtlich gesehen stimmt dies auch bis zu einem gewissen Teil. Jedoch ist klarerweise hier zu differenzieren, welche Personengruppe unter welchen Umständen für welches Verhalten von Pflegebefohlenen zu haften hat.