6.2.4 Zusammenfassung zu den Rechten der Kinder im Zusammenhang mit Kinderarmut nach der Kinderrechtskonvention
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die KRK in verschiedenen Normen versucht Regelungen zu schaffen, die auf die Problemstellungen von in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen eingehen sollen. Die einzelnen Rechte sind dabei nicht voneinander abgegrenzt zu beurteilen, sondern als Gesamtkonzept zu lesen. Dies entspricht auch der Unteilbarkeit und Interdependenz der Kinderrechte. • [Fußnote: Schmahl, Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen, 2. Auflage (2017), Art 4, Rz 4.]