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Dokument-ID: 1103382
3.2 Übersicht Rauchen/Alkohol in den einzelnen Bundesländern
Wien
- Jugendlichen unter 16 Jahren ist es verboten, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben, zu besitzen oder zu konsumieren.
- Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten, Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse oder Nachahmerprodukte von Tabakwaren oder alkoholische Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten, in der Öffentlichkeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben, zu besitzen oder zu konsumieren.
- An Jugendliche unter 16 Jahren ist jede Form der Weitergabe von alkoholischen Getränken verboten.
- An Jugendliche unter 18 Jahren ist jene Form der Weitergabe von Tabakwaren, verwandten Erzeugnissen und Nachahmerprodukten von Tabakerzeugnissen sowie von alkoholischen Getränken, die gebrannten Alkohol enthalten, in der Öffentlichkeit oder bei öffentlichen Veranstaltungen verboten.
- In Schulen ist der Konsum von Alkohol und Tabakwaren, verwandten Erzeugnissen oder Nachahmerprodukten von Tabakerzeugnissen verboten.