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Dokument-ID: 1165611
6.2 Voraussetzungen der Förderung
Finanziell gefördert werden kann jedenfalls die Teilnahme an einer zumindest viertägigen Schulveranstaltung.
Schulveranstaltungen mit einer bloß geringeren Dauer (etwa Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage oder auch solche Schulveranstaltungen, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.