7.5.9 Dolmetsch-Leistungen für Menschen mit Behinderung, Sprachförderung
Dolmetsch-Leistungen für Menschen mit Behinderung, Sprachförderung
Gefördert werden für gehörlose Menschen zudem die Dienste von Gebärdensprachdolmetscher:innen. Dolmetsch-Leistungen dienen der Unterstützung gehörloser Menschen ab Vollendung des 15. Lebensjahres im privaten Bereich zum Zweck der sozialen Rehabilitation (§ 16 CGW). Im Kern geht es in diesem Zusammenhang um Dolmetsch-Leistungen für die soziale Rehabilitation für Gehörlose (Gebärdensprachdolmetschen) bzw Dolmetsch-Leistungen die für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen erforderlich sind.