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Dokument-ID: 1103285
3.5 Aktuelle Judikatur
RIS-Justiz RS0132340
Eltern, die sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder verweigern, gefährden das Kindeswohl. Üben die Eltern in schulischen Belangen die Pflege und Erziehung in einer das Kindeswohl gefährdenden Art aus, so ist es notwendig, ihnen soweit die Obsorge auch im Bereich der Pflege oder Erziehung zu entziehen.