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Neu Dokument-ID: 1133677

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.4 Familienbeihilfe: Waisen

Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen (§ 6 Abs 1 FLAG), wenn

  • sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
  • ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist; und
  • für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist.

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