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Dokument-ID: 1133677
1.1.4 Familienbeihilfe: Waisen
Anspruch auf Familienbeihilfe haben auch minderjährige Vollwaisen (§ 6 Abs 1 FLAG), wenn
- sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
- ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist; und
- für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist.