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Dokument-ID: 1127498
21.2.2 WKKG: Sprachstandsfeststellung
Es sind Sprachstandsfeststellungen durchzuführen. Dies geschieht im Kindergarten für nicht schulpflichtige Kinder durch (Sonder)Kindergartenpädagogen, (Sonder-)Hortpädagogen, Leiter oder sonstigen zur Sprachförderung qualifiziertem Personal. Welcher Beobachtungsbogen zur Sprachstandsfeststellung herangezogen wird, hängt davon ab, ob Deutsch für das Kind Erstsprache oder Zweitsprache ist: