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Dokument-ID: 1152252
8.3.1 Persönliche Kontakte, Umfang
Das Kontaktrecht umfasst den persönlichen Kontakt, aber auch alle anderen Formen der Kommunikation. Daher werden telefonische Kontakte, SMS oder WhatsApp-Nachrichten ebenso wie E-Mails oder Briefe vom Kontaktrecht erfasst.