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Dokument-ID: 1103457
6.3.5 Auftragsverarbeiter
Der Verantwortliche kann sich eines Auftragsverarbeiters bedienen. Dieser ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art 4 Nummer 8 DSGVO). Zu denken wäre etwa ein IT-Unternehmen, welches für die Wartung der Computersysteme beauftragt wurde.