6.3.1 Rechtsgrundlagen
Hierbei kommen selbstverständlich nicht nur die bisher thematisierten Normen (DSGVO und DSG) zum Tragen, sondern es finden sich noch in anderen Gesetzen Bestimmungen zum Thema Datenschutz. Wichtiges Beispiel hiefür ist das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG), welches die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler und Studierenden im Sinne der DSGVO und des DSG durch die von diesem Gesetz erfassten Bildungseinrichtungen (§ 2 BilDokG statuiert, welche Bildungseinrichtungen vom Gesetz erfasst sind), zwecks Wahrnehmung der diesen Einrichtungen gesetzlich übertragenen Aufgaben regelt.