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Dokument-ID: 1255396
2 Entwicklungsfördernde Bedingungen
Sowohl in der Kinderrechtskonvention (Artikel 24) als auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 werden die Ermöglichung und Förderung gesunder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen als wesentliche Ziele angeführt. Auch das BMG hat 2011 mit der Verabschiedung der „Kindergesundheitsstrategie“ zwanzig Ziele festgelegt, von denen sich vier explizit auf die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beziehen: