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Dokument-ID: 1141078
4.4 Heim- und Fahrtkostenbeihilfe (§ 11 SchBeihG)
Heimbeihilfe gebührt – nach Maßgabe der sonstigen erwähnten Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit, Alter etc) für den Besuch einer Polytechnischen Schule, einer Sonderschule oder einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe, wenn der Schulbesuch außerhalb des Wohnortes der Eltern erfolgt, weil