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Dokument-ID: 1281794
33.7 Organisation und Vorgehen bei Verstößen
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 am 1. September 2026 tritt an öffentlichen und privaten Schulen in Österreich das Kopftuchverbot gem § 43a Schulunterrichtsgesetz (SchUG) in Kraft. Schulen müssen die Umsetzung organisatorisch vorbereiten, Lehrpersonen verbindlich informieren und die vorgeschriebene Eskalationskette bei Verstößen einhalten. Ein individueller Ermessensspielraum oder schulinterne Ausnahmen sind nicht vorgesehen.