© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1152231

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

31.3.5 Zugänglichkeit und Schulgeldfreiheit

Die öffentlichen Schulen sind ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Klasse, der Sprache und des Bekenntnisses zugänglich. Es ist jedoch aus organisatorischen oder lehrplanmäßigen Gründen möglich, dass Schulen und Klassen eingerichtet werden, die nur für Knaben oder nur für Mädchen bestimmt sind, sofern dadurch keine Minderung der Organisation eintritt. Die Aufnahme in eine öffentliche Schule darf nur aus den folgenden Gründen abgelehnt werden:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Kinder- und Jugendschutz in unserem Shop! Zum Shop