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Dokument-ID: 1113181
10.7 Übersicht: Tabakkonsum an öffentlichen Orten
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz kennt kein generelles Rauchverbot an öffentlichen Orten. Jedoch ist seit 2019 die Abgabe von Zigaretten, Tabak und elektronischen Produkten, die der Verbrennung oder Verdampfung dienen, an Jugendliche verboten. Von dieser Regelung sind auch Produkte wie Shisha, Kautabak, E-Zigaretten etc erfasst.