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Dokument-ID: 1103409
2.2.1 Deliktsfähigkeit
Im Hinblick auf eine Haftung, die ein Verschulden des Schädigers voraussetzt (Verschuldenshaftung), sieht das österreichische Recht grundsätzlich eine Deliktsunfähigkeit für Kinder und unmündige Minderjährige vor.