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Neu Dokument-ID: 1103592

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Aussageverweigerung

Vor allem für die obenstehend genannten Berufsgruppen kann, sofern sie im Rahmen eines Zivil- oder Strafprozesses als Zeugen einvernommen werden sollen, ein Recht zur Aussageverweigerung bestehen.

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