Neu
Dokument-ID: 1203797
7.7 Steiermark
In der Steiermark werden vom Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG) zahlreiche Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können (§ 1 StBHG).