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Dokument-ID: 1103328
1.5 Aufsichtspflicht/Schule
Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre.
Sämtliche Regelungen, die in Zusammenhang mit dem Schulwesen stehen, enthält das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) bzw darauf basierende Verordnungen. Das Schulunterrichtsgesetz regelt die innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.