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Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

21.2.3 WKKG: Kindergartenleitung und Träger des Kindergartens

Jeder Leiter eines Kindergartens muss eine Fachkraft sein, die angestellt ist. Sie muss zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Notwendige Berufserfahrung: Diese muss mindestens fünf Jahre betragen und im Bereich der Bildungsarbeit in einer institutionellen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder erworben worden sein. In die Berechnung der notwenigen Zeit sind Schulunterrichtszeiten ausgenommen.
  • Managementausbildung: Er muss mindestens 100 Unterrichtseinheiten absolviert haben. In diesen müssen die Kompetenzen kumulativ in den folgenden Bereichen erworben werden:
    • Qualitätsmanagement
    • Personalmanagement, Teamentwicklung und Teamführung
    • Konflikt- und Beschwerdemanagement
    • Kommunikation und Persönlichkeitskompetenz
    • Rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen des Kindergartenbetriebes
    • Zusammenarbeit mit Eltern
    • Öffentlichkeitsarbeit

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