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Dokument-ID: 1127499
21.2.3 WKKG: Kindergartenleitung und Träger des Kindergartens
Jeder Leiter eines Kindergartens muss eine Fachkraft sein, die angestellt ist. Sie muss zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Notwendige Berufserfahrung: Diese muss mindestens fünf Jahre betragen und im Bereich der Bildungsarbeit in einer institutionellen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder erworben worden sein. In die Berechnung der notwenigen Zeit sind Schulunterrichtszeiten ausgenommen.
- Managementausbildung: Er muss mindestens 100 Unterrichtseinheiten absolviert haben. In diesen müssen die Kompetenzen kumulativ in den folgenden Bereichen erworben werden:
- Qualitätsmanagement
- Personalmanagement, Teamentwicklung und Teamführung
- Konflikt- und Beschwerdemanagement
- Kommunikation und Persönlichkeitskompetenz
- Rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen des Kindergartenbetriebes
- Zusammenarbeit mit Eltern
- Öffentlichkeitsarbeit