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Neu Dokument-ID: 1127588

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

21.2.11 WKKG: Verwaltungsstrafen

Mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000,– ist der Täter in den folgenden Fällen zu bestrafen:

  • Betrieb eines Kindergartens ohne Bewilligung
  • Durchführung einer genehmigungspflichtigen Änderung ohne Bewilligung

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