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Dokument-ID: 1127593
21.3.5 WTBG: Datenverwendung
Der Magistrat ist ermächtigt, zur Sicherstellung einer bedarfsorientierten Förderung von Kindergruppen, die aufgrund des Bewilligungsverfahrens oder aufgrund der Aufsicht ermittelten Daten zum Zweck der Gewährung von Förderung zu übermitteln.