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Andrea Zapotoczky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Was gilt als Tabak?

Was unter Tabak verstanden wird, ist in § 1 des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz geregelt. Unter Tabakerzeugnis wird jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Tabak in gentechnisch veränderter oder unveränderter Form handelt, verstanden.

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