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Dokument-ID: 1103419
3 Glaubhaftigkeitsbeurteilung
Die Glaubhaftigkeit ist im rechtlichen Zusammenhang ein Begriff aus der Aussagepsychologie. In der Beweiswürdigung der Aussage von Zeugen und Parteien hat das Gericht bzw die Behörde einerseits die Glaubwürdigkeit und andererseits die Glaubhaftigkeit einzuschätzen. Die Glaubwürdigkeit bezieht sich auf die Person an sich. Die Glaubhaftigkeit bezieht sich auf die konkrete Aussage.