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Dokument-ID: 1103581
2.15 Zusammenfassung: Ablauf bei Sorgen um das Wohl eines Kindes bzw Jugendlichen
- Wahrnehmung der Situation des Kindes/Jugendlichen
- Dokumentation der Wahrnehmungen, die den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung zulassen, allenfalls schon nach dem Vier-Augen-Prinzip
- Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten (Suche nach Lösungswegen, Motivierung zur Inanspruchnahme einer Hilfe, allenfalls auch Empfehlung, mit der Kinder- und Jugendhilfe Kontakt aufzunehmen), ausgenommen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperliche Gewalt
- Prüfung, ob bzw welche internen Hilfen erforderlich und möglich sind, wiederum ausgenommen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperliche Gewalt
- Entscheidung darüber, dass die Kinder- und Jugendhilfe kontaktiert wird
- Information an das Kind (je nach Alter) und an die Erziehungsberechtigten darüber, dass die Kinder- und Jugendhilfe kontaktiert wird, ausgenommen Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperlicher Gewalt
- Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe
- Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe