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Neu Dokument-ID: 1103581

Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.15 Zusammenfassung: Ablauf bei Sorgen um das Wohl eines Kindes bzw Jugendlichen

  1. Wahrnehmung der Situation des Kindes/Jugendlichen
  2. Dokumentation der Wahrnehmungen, die den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung zulassen, allenfalls schon nach dem Vier-Augen-Prinzip
  3. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten (Suche nach Lösungswegen, Motivierung zur Inanspruchnahme einer Hilfe, allenfalls auch Empfehlung, mit der Kinder- und Jugendhilfe Kontakt aufzunehmen), ausgenommen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperliche Gewalt
  4. Prüfung, ob bzw welche internen Hilfen erforderlich und möglich sind, wiederum ausgenommen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperliche Gewalt
  5. Entscheidung darüber, dass die Kinder- und Jugendhilfe kontaktiert wird
  6. Information an das Kind (je nach Alter) und an die Erziehungsberechtigten darüber, dass die Kinder- und Jugendhilfe kontaktiert wird, ausgenommen Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperlicher Gewalt
  7. Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe
  8. Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

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