4.6.3 Beschwerdemanagement
Bei einem Beschwerdemanagement im Rahmen eines Kinderschutzkonzeptes ist ein niederschwelliges Beschwerdewesen einzurichten. Ziel ist es dabei, dass Kinder und Jugendliche wissen, an wen sie sich mit Fragen im Bereich des Kinderschutzes wenden können. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche über ihre Rechte Bescheid wissen und Informationen darüber haben, was mit ihrer Beschwerde passiert. • [Fußnote: Siehe https://www.schutzkonzepte.at/tutorial-beschwerdewesen/ (zuletzt abgerufen am 10.07.2023).] Was ein Beschwerdefall ist kann ebenfalls bei der Erarbeitung des Kinderschutzkonzeptes festgelegt werden. Dabei stellen die Ausführungen zum Kindeswohl und Kindeswohlgefährdungen gute Grundlagen für die Einschätzung dar. • [Fußnote: Siehe hierzu Gharwal/Grasl/Öhner, Der Umgang mit Kindeswohlgefährdungen in Theorie und Praxis, Rechtshandbuch Kinder- und Jugendschutz (Hrsg) WEKA-Verlag, 2021.]