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Dokument-ID: 1113183
10.9 Exkurs: Unbeaufsichtigtes Bewegen im öffentlichen Raum/Ausland
Im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Urlaubslandes. Diese können von den gesetzlichen Regelungen in Österreich abweichen. Es empfiehlt sich daher, sich vor Reisebeginn mit diesen Vorschriften vertraut zu machen. Informationen über das jeweils geltende Jugendschutzrecht liegen bei der Botschaft bzw dem Konsulat des Urlaubslandes auf.