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Oliver Frohner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Wer ist mitteilungspflichtig?

Der Mitteilungspflicht unterliegen zunächst

  • Gerichte, Behörden und Organen der öffentlichen Aufsicht;
  • Einrichtungen zur Betreuung oder zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen;
  • Einrichtungen zur psychosozialen Beratung;
  • private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Kranken- und Kuranstalten;
  • Einrichtungen der Hauskrankenpflege.

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