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Dokument-ID: 1165608
5.5 Verpflegungsbeitrag
Der Verpflegungsbeitrag hat die Kosten der Verpflegung einschließlich der Verabreichung zu umfassen. Der Verpflegungsbeitrag ist vom Leiter des Schülerheimes oder vom Leiter der Schule festzusetzen, wobei dieser Beitrag höchstens kostendeckend sein darf (§ 8 VO Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen). Ermäßigungen sind hier nicht vorgesehen.